DSGVO in der Psychotherapie-Praxis: Leitfaden für Psychotherapeut:innen
Praktischer Leitfaden zur DSGVO-Compliance in der psychotherapeutischen Praxis. Datenschutz-Anforderungen, Patientenrechte und Software-Auswahl.
Julia Rose
Founder Associate

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt besondere Anforderungen an Psychotherapie-Praxen. Schließlich verarbeiten Sie hochsensible Gesundheitsdaten Ihrer Patient:innen. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Aspekte für Psychotherapeut:innen.
Warum ist Datenschutz in der Psychotherapie so wichtig?
Psychotherapeutische Daten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten überhaupt. Sie umfassen:
- Psychische Diagnosen und Symptome
- Biografische Informationen
- Beziehungsdynamiken
- Traumata und belastende Erfahrungen
- Therapieinhalte und -verläufe
Die wichtigsten DSGVO-Grundsätze
1. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten benötigen Sie:
- Einwilligung des:der Patient:in (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO)
- Oder: Behandlungsvertrag als Grundlage (Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO)
2. Zweckbindung
Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden:
- Diagnostik und Behandlung
- Abrechnung mit Krankenkassen
- Qualitätssicherung
- Gesetzliche Dokumentationspflichten
3. Datenminimierung
Erheben Sie nur Daten, die für die Behandlung tatsächlich erforderlich sind. Überflüssige Informationen erhöhen das Risiko bei einem Datenschutzvorfall.
4. Speicherbegrenzung
Halten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ein:
- Dokumentationspflicht: 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung
- Steuerrechtliche Aufbewahrung: 10 Jahre für Rechnungen
- Nach Ablauf: Sichere Löschung/Vernichtung
5. Integrität und Vertraulichkeit
Schützen Sie Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen:
- Verschlüsselung
- Zugangskontrollen
- Sichere Aufbewahrung
- Mitarbeiterschulungen
Rechte Ihrer Patient:innen
Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Patient:innen können Auskunft verlangen über:
- Welche Daten werden gespeichert?
- Zu welchem Zweck?
- An wen wurden sie weitergegeben?
- Wie lange werden sie gespeichert?
Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO)
Falsche Daten müssen auf Anfrage korrigiert werden. Bei Meinungsverschiedenheiten über therapeutische Einschätzungen kann ein ergänzender Vermerk aufgenommen werden.
Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO)
Das "Recht auf Vergessenwerden" ist in der Psychotherapie eingeschränkt, da:
- Dokumentationspflichten bestehen
- Aufbewahrungsfristen gelten
- Eigeninteressen des:der Psychotherapeut:in an der Dokumentation
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Patient:innen können ihre Daten in einem maschinenlesbaren Format erhalten, um sie z.B. an eine:n neue:n Psychotherapeut:in zu übermitteln.
Technische Anforderungen an Praxissoftware
Bei der Auswahl von Software für Ihre Praxis achten Sie auf:
Serverstandort
- Datenverarbeitung innerhalb der EU
- Idealerweise: Server in Deutschland
- Kein Transfer in Drittländer ohne angemessene Garantien
Verschlüsselung
- Datenverschlüsselung bei der Übertragung (TLS/HTTPS)
- Verschlüsselung bei der Speicherung (at rest)
- Moderne Verschlüsselungsstandards (AES-256)
Zugriffskontrolle
- Individuelle Benutzerkonten
- Starke Passwörter
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (optional, aber empfohlen)
Auftragsverarbeitung
Bei Cloud-Software: Prüfen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
DSGVO-Compliance bei KI-gestützten Tools
Wenn Sie KI-Tools wie den PTV3-Assistenten nutzen, beachten Sie:
Keine Klarnamen
Arbeiten Sie mit Chiffren oder Initialen statt vollständiger Patientennamen. Dies minimiert das Risiko bei der Datenverarbeitung.
EU-Datenverarbeitung
Stellen Sie sicher, dass KI-Dienste Daten in der EU verarbeiten. Der PTV3-Assistent nutzt ausschließlich europäische Server (Microsoft Azure EU).
Kein KI-Training mit Patient:innendaten
Seriöse Anbieter verwenden Ihre Eingaben nicht zum Training von KI-Modellen. Dies sollte vertraglich zugesichert sein.
Pseudonymisierung
Moderne Tools ermöglichen die Verarbeitung ohne direkte Patientenidentifikation.
Praktische Checkliste für Ihre Praxis
- Datenschutzerklärung für Patient:innen erstellt
- Informationspflichten bei Erstaufnahme erfüllt
- Einwilligungen dokumentiert
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt
- Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern
- Technische Schutzmaßnahmen implementiert
- Lösch-/Aufbewahrungskonzept dokumentiert
- Notfallplan für Datenschutzvorfälle
Der PTV3-Assistent und Datenschutz
Unser Service ist von Grund auf für die besonderen Anforderungen der Psychotherapie konzipiert:
- Server in Deutschland: Alle Daten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet
- DSGVO-konform: Vollständige Compliance mit EU-Datenschutzrecht
- BSI C5-Compliance: Microsoft Azure verfügt über ein aktuelles C5-Testat (Typ 2), das die Einhaltung der C5:2020-Anforderungen bestätigt. Gemäß §393 SGB V ist für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten mittels Cloud-Computing ein aktuelles C5-Testat erforderlich, das Microsoft Azure vollständig erfüllt
- Pseudonymisierung: Arbeiten Sie mit Chiffren statt Klarnamen
- Kein KI-Training: Ihre Daten werden niemals für Modelltraining verwendet
- Löschung auf Anfrage: Vollständige Datenlöschung jederzeit möglich
Fazit
Datenschutz in der Psychotherapie ist anspruchsvoll, aber machbar. Mit dem richtigen Wissen und geeigneten Tools können Sie Ihre Patient:innen schützen und gleichzeitig effizient arbeiten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch eine:n Datenschutzbeauftragte:n oder spezialisierte:n Rechtsanwält:in für Psychotherapeut:innen.
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