
ePA: Beschlagnahmeschutz geplant — was KBV, BÄK und BPtK erreichen wollen
BMJ bereitet laut KBV eine Regelung vor: Daten der elektronischen Patientenakte sollen dem Beschlagnahmeschutz unterliegen. Hintergrund, StPO § 97 und Relevanz für Psychotherapeut:innen.

Felippe Wick
IT-Experte
















